Fahrzeug steht ca. mehr als 1 Jahr abgemeldet im Hof und es wurde wohl nicht von Öl oder sonstige Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug entfernt. Inzwischen wachsen Büsch und Stäucher um /unter und am Auto.
Eine mögliche Verschmutztung des Erdreichs durch auslaufende Flüssigkeiten könnte gegeben sein. Leider ist dies von außerhalb nicht ersichtlich. Daher bedarf es einer Prüfung des entsprechenden öffentlichen Organs.
Abgestellte Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Zustands nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als Fortbewegungsmittel genutzt und verwendet werden (können), sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Abfall und somit Altfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Altfahrzeug-Verordnung. Dieser „Abfall“ darf nicht einfach auf dem Grundstück gelagert werden, sondern muss nach § 4 Abs. 2 Satz 5 der Altfahrzeug-Verordnung ordnungsgemäß verwertet werden. Der Halter ist verpflichtet, das zu entsorgende Fahrzeug einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle bzw. einem anerkannten Demontagebetrieb zur umweltverträglichen Entsorgung zu überlassen.
Wir weisen weiter darauf hin, dass abgestellte Fahrzeuge auch eine Gefahr für die Umwelt darstellen, wenn aus dem Fahrzeug beispielsweise Öl oder sonstige Flüssigkeiten austreten.