Besten Dank für Ihren Hinweis!
Da es sich bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unter anderem gegebenenfalls um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt und die Strafverfolgung- beziehungsweise ermittlung Sache der Polizei ist, bitten wir Sie, den von Ihnen gemeldeten Mangel unverzüglich dem zuständigen Polizeirevier Rastatt (Tel. 07222/7610) mitzuteilen.
Ihre Stadtverwaltung Rastatt