Besten Dank für Ihren Hinweis!
Der Schlosspark ist keine städt. Grünanlage, sondern ist Eigentum der Landesbehörde "Vermögen und Bau Baden Württemberg".
Der kleine Spielplatz besteht auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Landesbehörde und insoweit geduldet, indem wir die Unterhaltung der Spielgeräte zusicherten.
Einer Vergrößerung der Spielplatzfläche und somit einer Ergänzung mit Spielgeräten ist daher nicht möglich. Wegen des Baumbestandes und der erforderlichen Rücksichtnahme auf Baumwurzeln ist der notwendige Flächenbedarf einer Schaukel innerhalb des Spielplatzbereiches nicht gegeben.
Eine Ergänzung des Kleinkinderspielplatzes im Hasenwäldchen durch eine Schaukel mit Kleinkindersitzen kann im Laufe des Jahres umgesetzt werden.
Ihre Stadtverwaltung Rastatt